Prävention ohne Verdacht – Warum das neue Bundespolizeigesetz alle betrifft

Einleitung:

Der moderne Staat liebt das Versprechen von Sicherheit. Er formuliert es technokratisch, nüchtern, scheinbar alternativlos. Mehr Daten, mehr Befugnisse, mehr Prävention sollen Risiken reduzieren, bevor sie entstehen. Genau in diesem Tonfall wurden am 18. Dezember 2025 im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe erstmals beraten, die tief in das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft eingreifen: die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Grundlage der Debatte sind die Bundestagsdrucksachen 21/3051 und 21/3252. Beide Vorhaben betreffen zentrale Grundrechte und markieren eine sicherheitspolitische Verschiebung, die nicht auf konkrete Gefahren reagiert, sondern auf abstrakte Möglichkeiten. Diese Einordnung ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine politische Analyse. Sie fragt nicht, ob Sicherheit wichtig ist, sondern zu welchem Preis sie organisiert wird – und wer diesen Preis am Ende zahlt.

Hauptteil:

Der Staat greift vor, bevor etwas geschieht

Die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes erweitert präventive Befugnisse deutlich. Maßnahmen wie die Auswertung von Verkehrs- und Nutzungsdaten, die Lokalisierung von Mobilfunkgeräten oder der Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollen künftig bereits ohne konkrete Straftat möglich sein. Juristisch bedeutet das eine Vorverlagerung staatlicher Eingriffe. Die klassische Logik des Rechtsstaats – erst Verdacht, dann Maßnahme – wird zugunsten eines Risikomodells relativiert. Diese Entwicklung ist dokumentiert und unstrittig. Strittig ist ihre Bewertung. Kritisch betrachtet verschiebt sich der Fokus von konkretem Verhalten zu potenzieller Abweichung. Sicherheit wird nicht mehr reaktiv hergestellt, sondern vorsorglich erzwungen. Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Individuum und Staat grundlegend, auch wenn dies im Gesetzestext technokratisch neutral formuliert ist.

Abgesenkte Schwellen, erweiterte Macht

Mit der Absenkung der Eingriffsschwelle wächst die Macht exekutiver Behörden. Aufenthalts- und Meldeauflagen, technische Überwachungsmittel und neue Eingriffsinstrumente werden als präventive Werkzeuge legitimiert. Formal bleiben sie an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, praktisch jedoch entstehen weite Ermessensspielräume. Parlamentarische Kontrolle ist vorgesehen, ihre Wirksamkeit bleibt offen. Das ist kein Vorwurf, sondern eine belegte Unsicherheit im aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Je diffuser die Gefahrendefinition, desto größer die Macht derjenigen, die sie auslegen. Der Rechtsstaat lebt jedoch von klaren Grenzen, nicht von flexibel interpretierbaren Risiken. Genau hier setzt die systemkritische Perspektive an: Sie erkennt eine strukturelle Verschiebung zugunsten staatlicher Sicherheitsapparate, ohne einzelnen Akteuren Absicht zu unterstellen.

Militärische Logik im zivilen Raum

Das geänderte Luftsicherheitsgesetz ergänzt diese Entwicklung um eine weitere Dimension. Neue Befugnisse zur Drohnenabwehr, ein zusätzlicher Straftatbestand für das Eindringen in Sicherheitszonen von Flughäfen sowie die Möglichkeit der Amtshilfe der Bundeswehr nach Art. 35 GG erweitern den sicherheitspolitischen Werkzeugkasten. Historisch ist das sensibel. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 die Abschussermächtigung des ursprünglichen Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Diese Rechtsprechung bildet weiterhin einen verbindlichen Rahmen. Dennoch verschiebt sich die Normalität: Militärische Mittel werden im Innern denkbar, planbar und rechtlich vorbereitet. Kritisch betrachtet wird damit das Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär nicht aufgehoben, aber funktional aufgeweicht.

Grundrechte als Variable der Gefahrenabwehr

Beide Gesetze berühren unmittelbar Grundrechte aus Art. 1, 2, 8, 10 und 13 GG. Das ist kein Nebeneffekt, sondern integraler Bestandteil der Regelungen. Überwachung, Datenerhebung und Aufenthaltsbeschränkungen greifen in Privatheit, Bewegungsfreiheit und Kommunikationsfreiheit ein. Befürworter argumentieren mit Verhältnismäßigkeit und Sicherheitsgewinnen. Kritiker verweisen auf die Gefahr schleichender Normalisierung. Beides sind legitime Positionen. Systemkritisch relevant ist jedoch die strukturelle Asymmetrie: Eingriffe wirken sofort, Korrekturen oft erst nach Jahren durch Gerichte. Der Rechtsstaat wird damit nicht abgeschafft, aber zeitlich versetzt. Grundrechte werden zunächst eingeschränkt und erst im Nachhinein überprüft.

Demokratie unter dem Vorbehalt der Sicherheit

Die politische Logik hinter beiden Vorhaben folgt einem bekannten Muster. Sicherheit wird als Voraussetzung aller Freiheit definiert. Wer widerspricht, gerät schnell in den Verdacht der Naivität. Diese Rhetorik ist wirksam, aber gefährlich. Sie verschiebt demokratische Aushandlung in einen Ausnahmezustand ohne Ausnahme. Prävention wird zur Daueraufgabe, Kontrolle zur Normalität. Das betrifft nicht Randgruppen, sondern alle. Denn Gesetze, die ohne konkreten Anlass greifen dürfen, richten sich nie nur gegen die, vor denen gewarnt wird. Sie verändern die Spielregeln für die gesamte Gesellschaft. Diese Einschätzung ist eine politische Bewertung, gestützt auf die dokumentierten Inhalte der Gesetzentwürfe.

Verbesserungsvorschlag:

Eine realistische Alternative liegt nicht im Verzicht auf Sicherheit, sondern in ihrer rechtsstaatlichen Einhegung. Präventive Befugnisse müssen klarer begrenzt, enger definiert und effektiver kontrolliert werden. Konkret bedeutet das: höhere Eingriffsschwellen bei anlasslosen Maßnahmen, verbindliche zeitliche Befristungen, automatische richterliche Überprüfungen und transparente Berichtspflichten gegenüber dem Bundestag. Parlamentarische Kontrolle darf nicht nachgelagert, sondern muss fortlaufend erfolgen. Zudem sollte jede Erweiterung von Überwachungsbefugnissen zwingend mit einer unabhängigen Evaluationspflicht verbunden werden, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich sind. Auf europäischer Ebene bietet die Richtlinie (EU) 2016/680 einen Mindeststandard für Datenschutz bei Polizei und Strafverfolgung, der konsequent umgesetzt werden muss. Sicherheitspolitik kann wirksam sein, ohne das Misstrauen zum Leitprinzip zu erheben. Ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut, stärkt langfristig genau jene Resilienz, die er mit immer neuen Befugnissen zu ersetzen versucht.

Schluss:

Die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes und die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sind keine Randnotizen der Innenpolitik. Sie markieren einen weiteren Schritt hin zu einem Staat, der Risiken antizipiert und Freiheit verwaltet. Ob diese Entwicklung notwendig oder gefährlich ist, bleibt politisch umkämpft. Sicher ist nur eines: Prävention ohne Verdacht betrifft nicht abstrakte Andere, sondern alle. Wer heute schweigt, weil er nichts zu verbergen glaubt, übersieht, dass der Maßstab sich verschiebt. Nicht der Verdacht wird ausgeweitet, sondern die Normalität. Und eine Demokratie, die ihre Freiheit nur noch unter Vorbehalt gewährt, verändert ihren Charakter grundlegend.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag verbindet Fakten mit journalistischer Analyse und satirischer Meinungsäußerung. Alle Tatsachenangaben beruhen auf nachvollziehbaren, öffentlich zugänglichen Quellen; die Einordnung und Bewertung stellt eine subjektive, politisch-satirische Analyse dar. Die Inhalte dienen der Aufklärung, der Kritik und der politischen Bildung und sind im Rahmen von Art. 5 GG geschützt.
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