Überkreuz-Anstellungen im Bundestag – Formale Legalität, strukturelle Legitimitätskrise

Einleitung:

Im Deutschen Bundestag stehen Mitgliedern für die Beschäftigung von Mitarbeitenden monatlich 26.650 Euro zur Verfügung (Quelle: Deutscher Bundestag, Seite „Mitarbeiter“, Stand: 18.02.2026). Nach § 12 Abs. 3 Abgeordnetengesetz ist der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die beschäftigte Person mit dem jeweiligen Mitglied verwandt, verheiratet oder verschwägert ist bzw. in Lebenspartnerschaft steht oder stand (Quelle: AbgG, Stand: 18.02.2026). Die Präsidentin des Deutschen Bundestages berichtet nach § 51 Abs. 6 AbgG über Prüfverfahren, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen Regeln der Mitarbeiterbeschäftigung (Quelle: BT-Drs. 21/185, 21.05.2025; Stand: 18.02.2026). Konkrete AfD-Einzelfälle oder ein Vorgang unter der Bezeichnung „Überkreuz-Anstellungen“ werden in diesen Primärquellen nicht benannt; insoweit bleibt der behauptete „aktuelle Fall“ primärquellenbasiert unbestätigt (Stand: 18.02.2026). Hinweis: Dies ist ein Kommentar auf Basis der genannten Primärquellen.

Hauptteil:

Der Umweg als Methode

Überkreuz-Beschäftigung ist, sofern sie vorkommt, eine Technik der Distanz: Nähe wird nicht offen, sondern über Dritte organisiert. Auf dem Papier kann alles wie normale Assistenz wirken, während die praktische Wirkung Loyalitäten und Abhängigkeiten begünstigen kann. Personal wird dann nicht nur Arbeitskraft, sondern auch ein Hebel: Zugang, Informationsfluss und Konfliktkosten lassen sich über Verträge strukturieren, ohne dass dies öffentlich sichtbar sein muss. Gerade weil die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln kommt, verschiebt sich die Frage vom „Darf ich?“ zum „Wem nützt es?“. Der Umweg kann Verantwortung verdünnen: Wenn mehrere Büros beteiligt sind, wird Zuständigkeit leichter zur formalen Zuständigkeit, und der Zweck der Regel wird zur Randnotiz. Für die Öffentlichkeit bleibt oft nur ein Eindruck, kein Nachweis. Das ist gefährlich, weil Vertrauen nicht von Gerüchten lebt, sondern von nachvollziehbarer Praxis. Wo Praxis nicht überprüfbar erscheint, wird jedes Mandat, das Personal als Tauschwert nutzt, zum Symbol für Selbstabsicherung. Wer solche Konstruktionen duldet, normalisiert die Idee, dass Regeln nur Hindernisse sind und nicht Grenzen.

Papierlegalität gegen demokratische Legitimität

Formale Legalität ist die Unterkante politischer Akzeptanz, nicht ihr Ersatz. Eine Norm, die direkte Angehörigenbeschäftigung ausschließt, kann zugleich Anreize setzen, Nähe technisch zu verpacken: nicht durch das eigene Büro, sondern über andere Stellenkonstellationen. Ob das im Einzelfall zulässig ist, ist eine Rechtsfrage; ob es demokratisch legitim wirkt, ist eine Vertrauensfrage. Wer sich nur auf die Form zurückzieht, signalisiert: Der Zweck der Regel ist verhandelbar, solange die Oberfläche stimmt. Damit entsteht eine Legitimitätskrise ohne Gerichtsurteil: Die Öffentlichkeit sieht ein System, das sich an Paragraphen festhält, aber den Sinn der Paragraphen nicht schützt. „Alles legal“ wird dann nicht zur Entlastung, sondern zur Provokation, weil Legalität ohne Transparenz wie Immunität wirkt. Legitimität ist nicht binär, sondern graduell: Sie sinkt, wenn Begründungen ausweichen und Zuständigkeiten verschwimmen. Wo Normzweck und Praxis auseinanderdriften, wächst Misstrauen, auch ohne nachweisbaren Einzelverstoß. Ein Parlament kann so Autorität verlieren, nicht durch Gegner, sondern durch den Eindruck, dass es seine eigenen Grenzen technisch unterläuft.

Kontrolle ohne Öffentlichkeit bleibt machtlos

Ein internes Prüfregime kann korrekt funktionieren und dennoch politisch wirkungslos bleiben, wenn es keine überprüfbare Außenseite hat. Wo Ergebnisse, Kriterien und Konsequenzen nicht verständlich nach außen treten, entsteht ein Vakuum, das mit Deutungen gefüllt wird. Dann wird „geprüft“ zur Formel, nicht zur Aufklärung. Ein System, das öffentliche Mittel verwaltet, trägt aber öffentliche Begründungslasten: Nicht jede Einzelakte muss offenliegen, doch der Maßstab, nach dem entschieden wird, muss erkennbar sein. Transparenz heißt hier nicht Personenpranger, sondern Prozessklarheit: Welche Unterlagen werden verlangt, wer entscheidet, welche Schwelle löst Konsequenzen aus? Ohne diese Klarheit wirkt Kontrolle wie Selbstbeurteilung, selbst wenn sie formal regelkonform abläuft. Sonst lernen Akteure nicht Integrität, sondern Risikodesign: Man optimiert die Form, damit sie unauffällig bleibt, statt die Praxis so zu gestalten, dass sie überzeugt. Transparenz ist hier keine Höflichkeit, sondern die eigentliche Kontrolle. Ohne sie bleibt die Sanktion theoretisch, und die Norm wirkt wie Kulisse. Das Ergebnis ist nicht automatisch Rechtsbruch, aber der dauerhafte Verdacht, der demokratische Legitimation zerreibt.

Clan-Framing als Nebelmaschine der Politik

Wenn in der öffentlichen Debatte der Begriff „Clan“ fällt, ist das meist kein Beweis, sondern ein Kurzschluss. Das Wort ersetzt Prüfung durch Reflex: Es behauptet Geschlossenheit, ohne die Struktur belegen zu müssen. Das kann skandalisieren, aber auch immunisieren, weil die Gegenreaktion dann oft nur noch aus Formalien besteht. So rutscht die Auseinandersetzung von der Frage „Welche Regeln gelten?“ zur Frage „Zu wem gehörst du?“. Der Effekt ist politisch nützlich und demokratisch toxisch: Es entsteht Lärm, der Details verdeckt, und ein Lagerkampf, der Belege entwertet. Das Framing verlagert Verantwortung: Statt über konkrete Regeln zu sprechen, wird über Moral und Zugehörigkeit gestritten. So wird die Dokumentenfrage zur Gesinnungsfrage, und die Sachprüfung verliert ihren Ort. Gerade bei Personalstrukturen ist das fatal, weil die zentrale Frage eine Dokumentenfrage ist: Wer wird wofür bezahlt, nach welchen Regeln, mit welchen Kontrollen? Wer stattdessen etikettiert, liefert dem System den perfekten Schutzraum: viel Schlagwort, wenig Nachweis. Das Ergebnis ist eine Öffentlichkeit, die zwischen Empörung und Resignation pendelt, während die institutionellen Stellschrauben unangetastet bleiben.

Der Steuerzahler finanziert das Risiko

Für den Steuerzahler ist der Kern nicht Empörung, sondern Zweckbindung. Öffentliche Mittel sollen parlamentarische Arbeit ermöglichen; sie verlieren Legitimität, wenn sie als Beziehungsmanagement wahrgenommen werden. Der Schaden ist doppelt: materiell, weil Ressourcen in Strukturen fließen können, die nicht sichtbar überzeugen; politisch, weil Misstrauen die Bereitschaft senkt, notwendige Ausgaben demokratisch zu tragen. Selbst wenn jeder einzelne Vertrag formal korrekt wäre, bleibt die politische Kostenrechnung: Vertrauen ist ein öffentliches Gut, das sich nur schwer zurückkaufen lässt. Jede wahrgenommene Umgehung wirkt wie ein Abzug auf diesem Konto, und der Kredit schrumpft. In einer solchen Lage wird Zustimmung durch Verfahren ersetzt, und Verfahren werden durch Kontrolle abgesichert. Das ist eine Abwärtsspirale, die am Ende nicht „die Politik“ trifft, sondern die Gesellschaft: weniger Beteiligung, mehr Zynismus, mehr autoritäre Sehnsucht nach „Durchgreifen“. Wer Personalstrukturen nicht transparent und klar regelgebunden macht, produziert genau diesen Folgeschaden. Deshalb ist die Frage nicht, ob ein Umweg formal möglich ist, sondern ob das Parlament Bedingungen schafft, unter denen Umwege unattraktiv werden. Ohne diese Härte wird öffentliche Finanzierung zum Risiko, das die Allgemeinheit trägt.

Verbesserungsvorschlag:

Erstens sollte der Bundestag den Begriff der unzulässigen Angehörigenbeschäftigung so präzisieren, dass auch mittelbare Umgehungskonstruktionen erfasst werden: Beschäftigungen nahestehender Personen über andere Mandatsträger oder über vorgeschaltete Vertragsketten müssen ausdrücklich als erstattungsfähig ausgeschlossen werden, wenn sie erkennbar denselben Zweck erfüllen. Zweitens braucht es eine standardisierte, verpflichtende Interessenkonflikt-Erklärung für jede Neueinstellung, die nicht die Privatperson öffentlich macht, aber Näheverhältnisse als Kategorien dokumentiert: Verwandtschaft, Partnerschaft, gemeinsamer Haushalt, enge wirtschaftliche Verflechtung. Drittens sollten zentrale Prüfkriterien, Prüftiefe und typische Belege als Verwaltungsregel veröffentlicht werden, damit Kontrolle nachvollziehbar und vergleichbar ist. Viertens ist ein unabhängiger Prüfpfad sinnvoll: Stichprobenprüfungen mit klaren Schwellen, anlassbezogene Vollprüfungen bei Hinweisen, und eine dokumentierte Entscheidungsmatrix, die Rückforderungen und Sanktionen auslöst, statt sie im Einzelfall zu verwässern. Fünftens sollten die Personalmittel als aggregierte Open-Data-Angaben ausgewiesen werden: Summe der Ausgaben, Vertragslaufzeiten, Stundenumfänge und Aufgabenprofil-Kategorien, ohne Namensnennung. Sechstens muss es einen geschützten Hinweisweg für Mitarbeitende geben, der nicht im Büro endet, sondern bei einer unabhängigen Stelle, die Ermittlungsersuchen an zuständige Gremien leiten kann. Siebtens sollten Fraktionen interne Compliance-Freigaben einführen, die Neueinstellungen schriftlich begründen, Risiken abprüfen und revisionssicher dokumentieren. Achtens ist eine verpflichtende Schulung für Büroverantwortliche zu Interessenkonflikten und Abrechnungsregeln einzuführen. Neuntens sollten jährliche, anonymisierte Übersichten zu Prüfanlässen, Verfahrensdauern und Ergebniskategorien veröffentlicht werden, damit Öffentlichkeit nicht raten muss. Zehntens sind externe Regel-Audits denkbar, die die Verwaltungspraxis stichprobenhaft bewerten und Empfehlungen veröffentlichen. Elftens sollte jede Rückforderung oder Sanktion in einer knappen, anonymisierten Begründung dokumentiert werden, damit die Grenze zwischen zulässig und unzulässig praktisch lernbar wird. Diese Maßnahmen erhöhen Rechtsklarheit, reduzieren Umgehungsanreize und stellen die Legitimität öffentlicher Finanzierung über überprüfbare Strukturen wieder her.

Schluss:

Bleibt die Personalfinanzierung ein Raum mit Schatten, wird der Bundestag zum Selbstversorgungsapparat: formal sauber, praktisch immun. Dann lernt das System nicht, sich zu erklären, sondern sich zu tarnen. Aus Regeln werden Kulissen, aus Kontrolle wird Verwaltung, aus Öffentlichkeit wird Zuschauerraum. Wer sich daran gewöhnt, zahlt doppelt: mit Steuern und mit der schleichenden Abgabe seiner politischen Wirksamkeit. Die Antwort ist nicht Empörung, sondern Architektur: klare Verbote, klare Transparenz, zwingende Sanktionen, unabhängige Prüfung. Und eine Öffentlichkeit, die nicht nach Schlagworten urteilt, sondern nach Akten. Wenn das Parlament diese Klarheit nicht liefert, wird es sie gegen die Gesellschaft durchsetzen. Vertrauen entsteht nicht von selbst – es wird erzwungen oder es stirbt.

Rechtlicher Hinweis:

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