Einleitung:
Wissenschaft gilt offiziell als schützenswerter Kernbereich staatlicher Zukunftspolitik, als Standortfaktor, Innovationsmotor und sicherheitsrelevante Ressource. Gleichzeitig wächst die dokumentierte Bedrohungslage: Cyberangriffe auf Forschungseinrichtungen, digitale Ausspähung sensibler Daten, politische Einflussversuche und strategischer Wissensabfluss. Der Bundestag hat diese Gefahren anerkannt und in der laufenden und vergangenen Legislaturperiode mit Gesetzesvorhaben und parlamentarischen Anfragen reagiert. Belegbar ist dies unter anderem durch die Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie sowie das KRITIS-Dachgesetz (BT-Drs. 21/1501, 21/2072, 21/2782, 21/3906) und durch explizite Antworten der Bundesregierung zu Cyberangriffen auf Wissenschaft und Forschung (BT-Drs. 20/12259). Parallel wird die Wissenschaftsfreiheit selbst Gegenstand politischer Konfliktführung im Parlament, dokumentiert in zahlreichen Kleinen Anfragen und Regierungsantworten (u. a. BT-Drs. 19/2216, 19/2533, 19/15638, 19/16110, 20/7151). Die Diskrepanz zwischen formalen Schutzversprechen und realer Sicherheitslage bildet den Kern dieses Beitrags.
Hauptteil:
Gesetzlicher Schutzrahmen und politische Selbstvergewisserung
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und dem KRITIS-Dachgesetz formuliert der Gesetzgeber einen umfassenden Anspruch auf Schutz digitaler und physischer Infrastrukturen. Forschungseinrichtungen werden dabei indirekt mit erfasst, etwa über IT-Dienstleister, Energieversorgung oder datenverarbeitende Systeme. Die Bundestagsdrucksachen dokumentieren diesen Ansatz als Reaktion auf eine verschärfte Bedrohungslage durch cyberkriminelle und staatliche Akteure. Gleichzeitig bleibt der Schutz abstrakt: Gesetze definieren Pflichten, Meldewege und Standards, verlagern Verantwortung jedoch vielfach auf die Einrichtungen selbst. Der Staat inszeniert sich als Garant von Resilienz, ohne die strukturellen Kosten und Umsetzungsprobleme im Wissenschaftsbetrieb vollständig aufzufangen. Der gesetzliche Rahmen wirkt damit eher wie eine politische Selbstvergewisserung denn als belastbare Sicherheitsgarantie.
Dokumentierte Cyberangriffe und reale Verwundbarkeit
Die Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 20/12259 bestätigt, dass Wissenschaft und Forschung explizit Ziel von Cyberangriffen sind. Genannt werden Spionage, Datendiebstahl und Sabotage, insbesondere mit Blick auf sicherheitsrelevante und wirtschaftlich verwertbare Forschung. Diese Angriffe sind kein Randphänomen, sondern Teil einer professionalisierten Bedrohungslandschaft, wie auch neuere Lageeinschätzungen (BT-Drs. 21/2693) verdeutlichen. Für Forschungseinrichtungen bedeutet dies reale Risiken: Verlust geistigen Eigentums, Ausfallzeiten, Vertrauensschäden gegenüber internationalen Partnern und steigende Kosten für IT-Sicherheit. Die parlamentarische Dokumentation macht deutlich, dass der Staat um diese Verwundbarkeit weiß, sie aber bislang vor allem administrativ erfasst, nicht strukturell entschärft.
Wissenschaftsfreiheit als parlamentarisches Konfliktfeld
Neben technischen Angriffen wird die Wissenschaftsfreiheit selbst zum Gegenstand politischer Auseinandersetzung. Zahlreiche Kleine Anfragen und Antworten (BT-Drs. 19/2216, 19/2533, 19/15638, 19/16110, 20/7151) zeigen, wie der Begriff instrumentalisiert wird, um politische Narrative zu setzen. Dabei stehen weniger empirisch belegte Eingriffe im Vordergrund als vielmehr Deutungs- und Framingkämpfe. Die Bundesregierung verweist regelmäßig auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Wissenschaftsfreiheit, ohne systematische Daten zu Einschüchterung, Selbstzensur oder strukturellem Druck vorzulegen. Das Parlament produziert so eine Dauerdebatte, die Konfliktlinien sichtbar macht, aber kaum belastbare Erkenntnisse über tatsächliche Auswirkungen liefert.
Standortlogik und verdeckte Kosten
Aus systemischer Perspektive treffen Sicherheitsrisiken und politische Konflikte auf eine Standortlogik, die Wissenschaft primär als Wettbewerbsfaktor begreift. Cyberangriffe und Unsicherheiten werden zu versteckten Kosten, die Drittmittelprojekte verteuern, internationale Kooperationen belasten und langfristige Planung erschweren. Die Bundestagsdrucksachen liefern Hinweise auf diese Risiken, quantifizieren sie jedoch nicht. Damit entsteht ein blinder Fleck: Der Wissenschaftsstandort wird rhetorisch verteidigt, während reale Belastungen externalisiert werden. Schutzversprechen bleiben symbolisch, solange sie nicht mit Ressourcen, klaren Zuständigkeiten und verlässlicher Finanzierung hinterlegt sind.
Sicherheitsstaatliche Logik und institutionelle Verschiebungen
Die aktuellen Gesetzesinitiativen folgen einer sicherheitsstaatlichen Logik, die Prävention und Kontrolle in den Vordergrund stellt. Für den Wissenschaftsbetrieb bedeutet dies zusätzliche Berichtspflichten, Compliance-Anforderungen und technische Standards. Diese Verschiebung ist parlamentarisch dokumentiert, ihre Folgen für Forschungsfreiheit und Arbeitsbedingungen aber kaum evaluiert. Der Staat reagiert auf Bedrohungen mit Regulierung, ohne die institutionellen Nebenwirkungen offen zu adressieren. So entsteht ein Spannungsfeld, in dem Wissenschaft zugleich geschützt, belastet und politisch instrumentalisiert wird.
Verbesserungsvorschlag:
Aus den vorliegenden Primärquellen lässt sich ein nüchterner, umsetzbarer Ansatz ableiten. Erstens braucht es eine systematische, transparente Erfassung von Cyberangriffen auf Wissenschaftseinrichtungen, die über Einzelfallberichte hinausgeht und parlamentarisch regelmäßig ausgewertet wird. Zweitens sollten Schutzpflichten aus NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz mit einer gezielten finanziellen Unterstützung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen verknüpft werden, um Sicherheitsanforderungen realistisch erfüllen zu können. Drittens ist eine klare Trennung zwischen sicherheitstechnischer Prävention und politischer Deutung von Wissenschaftsfreiheit erforderlich: Parlamentarische Anfragen sollten stärker auf belastbare Daten und weniger auf ideologische Rahmungen zielen. Schließlich sollte der Bundestag die Auswirkungen sicherheitsrechtlicher Maßnahmen auf den Wissenschaftsbetrieb evaluieren lassen, um unbeabsichtigte Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. Dieser Ansatz bleibt innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens, vermeidet neue unbelegte Thesen und stärkt den Wissenschaftsstandort, ohne ihn symbolisch zu überfrachten.
Schluss:
Die parlamentarischen Dokumente zeichnen ein klares Bild: Der Staat erkennt die Bedrohung von Wissenschaft und Forschung, reagiert aber vor allem mit Gesetzen, Zuständigkeitsverschiebungen und rhetorischen Bekenntnissen. Zwischen Schutzversprechen und gelebter Sicherheit klafft eine strukturelle Lücke. Solange Angriffe dokumentiert, aber nicht systematisch abgefedert werden, bleibt Wissenschaft im Fadenkreuz – nicht nur externer Akteure, sondern auch einer Politik, die Risiken verwaltet statt sie konsequent zu minimieren.
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